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Deutsche Lichtmiete by Light Now

Wissen

Wie viel Lux braucht eine Halle?

Das hängt von der Tätigkeit ab. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 (Ausgabe Mai 2023) nennt in Anhang 3 Mindestwerte: 50 lx für Lagerräume mit gleichartigem oder großteiligem Lagergut, 100 lx mit Suchaufgabe, 200 lx mit Leseaufgaben, 300 lx für Kfz-Werkstätten und 500 lx für Büroarbeit wie Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung. Die Mindestwerte gelten beim Einrichten und beim Betreiben, also auch nach Jahren noch.

Gleichmäßig ausgeleuchtete Lagerhalle

Woher die Werte kommen

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an die Beleuchtung. Ermittelt wird sie vom Ausschuss für Arbeitsstätten, bekannt gemacht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt sie bereit, die aktuelle Ausgabe ist vom Mai 2023. Hält ein Arbeitgeber die ASR ein, kann er davon ausgehen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt er eine andere Lösung, muss sie mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen. Die Mindestwerte stehen in Anhang 3, geordnet nach Tätigkeiten, Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und Bereichen in Gebäuden. Für Bereiche, die dort nicht aufgeführt sind, ermittelt der Arbeitgeber die Werte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Lager und Logistik

Für Lagerhallen unterscheidet die ASR A3.4 nach Art der Sehaufgabe. Lagerräume für gleichartiges oder großteiliges Lagergut: mindestens 50 lx. Lagerräume mit Suchaufgabe bei nicht gleichartigem Lagergut: mindestens 100 lx. Lagerräume mit Leseaufgaben, etwa Etiketten oder Lieferscheine: mindestens 200 lx. Versand- und Verpackungsbereiche: mindestens 300 lx. Für Verkehrsflächen und Flure mit Fahrzeugverkehr sowie für Laderampen und Ladebereiche nennt die Regel jeweils mindestens 150 lx. Wichtig für Regalgassen: Die Werte beziehen sich auf die Fläche der Sehaufgabe. Sie kann horizontal, vertikal oder geneigt sein, also zum Beispiel die Regalfront. In einer Halle mit mehreren Zonen gilt deshalb nicht ein Wert für alles, sondern je Bereich der passende.

Werkstatt, Büro und Umgebung

Für Kfz-Werkstätten und Kfz-Prüfstellen nennt die ASR A3.4 mindestens 300 lx. Für Büroarbeit wie Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung sind es mindestens 500 lx, für Ablegen und Kopieren 300 lx. Auch das Umfeld eines Arbeitsplatzes zählt: Liegt der Arbeitsplatz bei 300 lx, muss der Umgebungsbereich im Mittel mindestens 200 lx erreichen. Bei Arbeitsplätzen mit 500 lx oder mehr sind es im Umgebungsbereich mindestens 300 lx. Liegt der Mindestwert über 500 lx, darf er auf die Teilflächen der Sehaufgabe begrenzt werden, etwa mit zusätzlichen Arbeitsplatzleuchten. Die mittlere Beleuchtungsstärke im Bereich des Arbeitsplatzes darf dann 500 lx nicht unterschreiten, kein Einzelwert darf unter 300 lx liegen.

Mindestwert heißt: auch nach Jahren noch

Die ASR A3.4 verlangt, dass die Mindestwerte beim Einrichten und beim Betreiben eingehalten werden. Beleuchtungsanlagen verändern sich aber mit der Zeit: Leuchten altern und verschmutzen, die Beleuchtungsstärke sinkt. Spätestens wenn die Anlage die Anforderungen nicht mehr erfüllt, ist Instandhaltung nötig. Eine gute Planung rechnet deshalb mit einer Reserve, damit der Mindestwert auch nach Jahren noch erreicht wird. Dazu kommt die Gleichmäßigkeit: An keiner Stelle im Bereich des Arbeitsplatzes darf das 0,6-Fache der mittleren Beleuchtungsstärke unterschritten werden, und der niedrigste Wert darf nicht im Bereich der Hauptsehaufgabe liegen. Ausgefallene Leuchtmittel zählen nach der ASR zu den Mängeln, die unverzüglich zu beseitigen sind.

Farbwiedergabe gehört dazu

Neben der Beleuchtungsstärke legt die ASR A3.4 einen Mindestwert für die Farbwiedergabe fest, angegeben als Farbwiedergabeindex Ra. Für Lagerräume nennt Anhang 3 mindestens Ra 60, für Büroarbeitsplätze und Kfz-Werkstätten mindestens Ra 80, für Farbprüfung mindestens Ra 90. Die Leuchte darf diesen Wert nicht unterschreiten. Außerdem müssen Sicherheitszeichen und Sicherheitsfarben unter der gewählten Beleuchtung als solche erkennbar bleiben. Wer nur auf Lux achtet, übersieht diesen Punkt leicht. Gerade bei Qualitätsprüfung, Kommissionierung nach Farbcodes oder Lackierung lohnt es sich, die Farbwiedergabe in der Planung ausdrücklich festzulegen.

ASR A3.4 und DIN EN 12464-1

Neben der ASR gibt es die europäische Norm DIN EN 12464-1 für die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen. Die ASR konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und nennt die Mindestwerte, die der Arbeitgeber einhalten muss. Die DIN EN 12464-1 ist eine Planungsnorm mit Anforderungen für sehr viele Raumarten und Tätigkeiten, die Lichtplaner bei der Auslegung heranziehen. Beide Werke können für dieselbe Tätigkeit unterschiedliche Angaben enthalten. In der Praxis prüfen wir deshalb beide und planen nach der tatsächlichen Sehaufgabe, nicht nur nach einer Tabellenzeile. Die verbindliche Bewertung für Ihren Betrieb erfolgt in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Richtig messen

Für orientierende Messungen im Betrieb schreibt die ASR A3.4 Beleuchtungsstärkemessgeräte vor, die mindestens der Klasse C nach DIN 5035 Teil 6 entsprechen. Gemessen wird auf der Bezugsebene, mit möglichst gleichmäßig verteilten Messpunkten. In Räumen mit Tageslicht sollte bei natürlicher Dunkelheit gemessen werden. Geht das nicht, misst man einmal mit und einmal ohne künstliche Beleuchtung, kurz nacheinander und möglichst bei bedecktem Himmel, und bildet die Differenz. Bei tageslichtabhängig geregelten Anlagen ist diese Differenzmessung nicht anwendbar. Leuchtstofflampen und andere Entladungslampen müssen bei der Messung mindestens 100 Betriebsstunden haben.

Mindestwerte nach ASR A3.4

Wie viel Licht wo nötig ist.

Mittlere Beleuchtungsstärke in Lux, die mindestens erreicht werden muss. Wir planen nach Tätigkeit und meist mit Reserve.

  • Lagerräume, gleichartiges oder großteiliges Lagergut 50 lx
  • Lagerräume mit Suchaufgabe, nicht gleichartiges Lagergut 100 lx
  • Verkehrswege mit Staplerverkehr, Laderampen 150 lx
  • Lagerräume mit Leseaufgaben 200 lx
  • Versand und Verpackung 300 lx
  • Kfz-Werkstatt 300 lx
  • Büro: Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung 500 lx
Quelle: Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“, Ausgabe Mai 2023, Anhang 3 (BAuA).

Fragen und Antworten

Kurz gefragt

Reichen 300 Lux in einer Lagerhalle?

Für reine Lagerbereiche liegen die Mindestwerte der ASR A3.4 mit 50 bis 200 lx darunter. Für Versand- und Verpackungsbereiche sind 300 lx der Mindestwert. Entscheidend ist, was in welchem Bereich getan wird.

Gelten die Werte auch für bestehende Anlagen?

Ja, die Mindestwerte gelten beim Einrichten und beim Betreiben. Ist die Einhaltung in bestehenden Arbeitsstätten nur mit offensichtlich unverhältnismäßigem Aufwand möglich, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gleichwertige Maßnahmen festlegen, etwa effizientere Leuchtmittel oder kürzere Wartungsintervalle.

Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?

Der Arbeitgeber. Er bewertet die Beleuchtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und prüft sie erneut, wenn sich Arbeitsplätze oder Tätigkeiten ändern.

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