Häufige Fragen
Fragen und Antworten zur Lichtmiete.
Alles Wichtige zu Mietmodell, Laufzeit, Montage, Service und Licht. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.
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Light as a Service ist Beleuchtung als Dienstleistung. Sie mieten eine LED-Beleuchtungsanlage, die Light Now plant, montiert und über die gesamte Laufzeit betreut, und zahlen dafür eine feste Monatsmiete. Die Leuchten bleiben im Eigentum des Vermieters.
Beratung, Aufmaß, Lichtplanung, Verbrauchs- und Wirtschaftlichkeitsberechnung, die Leuchten, die komplette Installation, die Entsorgung der Altanlage, Abnahme, Dokumentation und Einweisung sowie die Produktgarantie über die gesamte Mietlaufzeit. Diese Leistungen müssten Sie beim Kauf sonst einzeln bezahlen.
Der Light Now AG. Damit liegt auch die Verantwortung für den störungsfreien Betrieb bei uns als Vermieter.
Beim Kauf tragen Sie Investition, Produktrisiko, Wartung und Ersatz selbst und müssen Herstellergarantien prüfen. Bei der Miete zahlen Sie eine feste Rate, und der Vermieter trägt das Produktrisiko. Als Vermieter haben wir ein Interesse daran, dass die Leuchten lange störungsfrei laufen.
Bei vielen Leasingverträgen sind Lieferant und Leasinggeber verschiedene Unternehmen, und das Produktrisiko liegt oft beim Leasingnehmer. Bei der Lichtmiete kommt der Vertrag direkt zwischen Ihnen und der Light Now AG zustande, ohne Bank dazwischen, und die Produktgarantie gilt über die gesamte Mietlaufzeit. Welche Form steuerlich passt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Das hängt von Ihrem Unternehmen und vom Vertrag ab. Wie die Miete bilanziell und steuerlich zu behandeln ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Angebot und Vertragsunterlagen stellen wir Ihnen dafür zur Verfügung.
Wir schließen Mietverträge mit Kunden, die mindestens eine gute Bonität haben. Keine Geschäfte machen wir mit Kunden, deren Tätigkeit unseren ethischen und ökologischen Grundsätzen widerspricht.
Ja. Viele Kunden arbeiten in gemieteten Immobilien. Oft laufen Miet- oder Pachtverträge länger als die Mindestlaufzeit der Beleuchtung. Wählen Sie die Laufzeit so, dass sie zu Ihrem Vertrag für das Gebäude passt.
Ja. Im TotalFlex®-Tarif wählen Sie eine Mindestlaufzeit von 1 bis 10 Jahren. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag jährlich kündbar.
Sie haben die Wahl: Der Vertrag läuft ohne weiteren Aufwand weiter, Sie kündigen, oder Sie erhalten ein Angebot für eine Beleuchtung auf dem dann aktuellen Stand der Technik mit neuer Laufzeit.
Ja. Nach 10 Jahren Mietlaufzeit können Sie die Anlage auf Wunsch übernehmen, ohne zusätzliche Kosten für den Eigentumsübergang. Mit der Übernahme endet die Produktgarantie aus dem Mietvertrag.
Die Miete fällt mit der Inbetriebnahme der neuen Beleuchtung an. Bei einer Umrüstung in Abschnitten können bereits genutzte Abschnitte anteilig berechnet werden. Die Einzelheiten regelt Ihr Mietvertrag.
Sie kündigen zum Ende der Mindestlaufzeit oder einer Verlängerung, die Frist steht in Ihrem Mietvertrag. Wir bestätigen die Kündigung und stimmen die Rückgabe der Leuchten mit Ihnen ab. Vorher beraten wir Sie gern, welche Alternativen es gibt.
Elektrofachbetriebe aus unserem Partnernetz und unser Serviceteam. Wir organisieren auch Spezialwerkzeug wie Steiger und Industriekletterausrüstung. Auf Wunsch beauftragen wir Ihren bevorzugten Elektrofachbetrieb.
Wir planen die Umrüstung nach Ihren Abläufen, abschnittsweise, auch nachts und am Wochenende, damit Ihr Betrieb weiterlaufen kann. Bei Logaer Maschinenbau wurden vier Werkshallen im laufenden Betrieb innerhalb von zwei Wochen umgerüstet.
Melden Sie den Ausfall bei uns. Wir reparieren oder tauschen die Leuchte im Rahmen der Produktgarantie ohne Mehrkosten. Die defekte Leuchte geht an uns zurück.
Das hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Bei LED beschränkt sich die Pflege meist auf eine Reinigung nach Bedarf. Regelmäßige Reinigung und Wartung durch uns können Sie im Vertrag mit vereinbaren.
Wir entsorgen die Altanlage fachgerecht. Das ist Teil der Umrüstung.
Ja. In einer Teststellung installieren wir die geplanten Leuchten probeweise neben den Altleuchten. So sehen Sie Ausleuchtung und Blendung, bevor die ganze Fläche umgerüstet wird.
Die Leuchten unserer Eigenmarke concept light® entwickeln und fertigen wir selbst in Sandkrug (Niedersachsen), Made in Germany. Bauteile beziehen wir, wo möglich, von Herstellern aus Deutschland.
Nein. Für Bereiche, die andere Leuchtentypen brauchen, arbeiten wir mit Leuchtenherstellern zusammen. So kommt die Beleuchtung für das ganze Gebäude aus einer Hand, von der Halle bis zum Besprechungsraum.
Ja. Lichtsteuerung über DALI, Präsenzmelder und Tageslichtsensoren planen wir von Anfang an in Ihr Lichtkonzept ein, wenn Sie das wünschen.
Ja, im Lagerverkauf von Light Now. Dort bieten wir Original-Neuware, originalverpackt, in begrenzter Stückzahl an. Es gilt: 5 Jahre Garantie, nach den Garantiebedingungen.
Gegenüber konventioneller Beleuchtung sind bis zu 70 % weniger Stromverbrauch für Licht möglich. Wie viel es bei Ihnen ist, hängt von Altanlage, Betriebszeiten und Steuerung ab. Das zeigt die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Ihrem Angebot.
Nach der Projektabnahme erhalten Sie auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung, die den Beginn der Stromeinsparung und die durch das Projekt erreichte CO₂-Einsparung ausweist.
Ja. Vorhandene Lampen dürfen weiter betrieben werden. Seit dem 25.08.2023 dürfen lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen in der EU aber nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Ersatz gibt es nur noch, solange der Handel Bestände hat.
Das hängt von der Tätigkeit ab. Die ASR A3.4 nennt Mindestwerte, zum Beispiel 100 Lux für Lagerräume mit Suchaufgabe, 300 Lux für Kfz-Werkstätten und 500 Lux für Büroarbeit. Die Mindestwerte gelten beim Einrichten und beim Betreiben der Anlage.
Wir planen nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere der ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung, und ziehen die DIN EN 12464-1 für die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen heran.
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