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Deutsche Lichtmiete by Light Now

Lösungen · Öffentliche Einrichtungen

LED-Beleuchtung für Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Kommunen, Eigenbetriebe, soziale Einrichtungen und Vereine modernisieren ihre Beleuchtung oft nicht, weil das Geld für die Investition fehlt. Mit der Lichtmiete zahlen Sie eine monatliche Rate statt einer Investition. Aufmaß, Planung, Umrüstung, Wartung und Service kommen aus einer Hand.

Öffentliche Einrichtungen

Anforderungen

Worauf es hier ankommt.

01

Haushalt schonen

Die Miete ersetzt die Einmalinvestition durch planbare Monatsraten. Ob und wie eine Mietlösung zu Ihren Haushalts- und Vergaberegeln passt, klären Sie mit Kämmerei und Vergabestelle.

02

Schulen und Kitas

Beim Lesen und Lernen zählt gleichmäßiges, blendfreies Licht. Eine Tageslichtsteuerung gleicht automatisch aus, wenn Fenster wegen Blendung abgedunkelt sind.

03

Sport- und Mehrzweckhallen

Schatten, Blendung und Ballwürfe stellen besondere Anforderungen an Leuchtenauswahl und Planung. Flimmerfreies Licht eignet sich auch für Veranstaltungen mit Kameraaufzeichnung.

04

Pflege und Gesundheit

In Pflegeeinrichtungen, Praxen und Kliniken beeinflusst Licht Sicherheit, Orientierung und Wohlbefinden. Die Lichtplanung richtet sich nach Bewohnern, Patienten und Personal.

05

Verwaltung

In Ämtern und Rathäusern brennt das Licht oft viele Stunden, auch in wenig genutzten Bereichen. Tageslicht- und Präsenzsteuerung sparen hier Strom. Planungsgrundlage ist die DIN EN 12464-1.

06

Außen- und Straßenbeleuchtung

Im Außenraum gelten eigene Regeln, und die Lichtverschmutzung soll gering bleiben. Wir berücksichtigen Fußgänger, Autofahrer und Anwohner.

07

Robust und sicher

Für Justizvollzug, Bahnhöfe oder öffentliche Plätze planen wir robuste Leuchten mit Schutz gegen Vandalismus.

Typische Einsatzorte

Hier planen wir Licht.

  • Schulen und Kitas
  • Sport-, Schwimm- und Mehrzweckhallen
  • Rathäuser und Ämter
  • Pflege- und Senioreneinrichtungen
  • Krankenhäuser und Arztpraxen
  • Museen und Theater
  • Gerichte und Justizvollzug
  • Bahnhöfe und Verkehrsinfrastruktur
  • Straßen und Parkflächen
  • Vereinsheime und Verbandsgebäude

Fragen und Antworten

Fragen: Öffentliche Einrichtungen

Können Kommunen Beleuchtung mieten?

Ja, die Lichtmiete steht auch Kommunen, Eigenbetrieben und öffentlichen Einrichtungen offen. Ob sie zu Ihren Haushalts- und Vergaberegeln passt, klären Sie mit Kämmerei und Vergabestelle.

Lohnt sich die Miete für Vereine und Verbände?

Vereine arbeiten meist kostendeckend, Rücklagen reichen selten für eine neue Beleuchtung. Mit der Miete brauchen Sie dafür kein Mitgliederdarlehen, keinen Bankkredit und kein Crowdfunding. Voraussetzung ist eine gute Bonität.

Kann während des Schul- oder Hallenbetriebs umgerüstet werden?

Wir planen die Umrüstung nach Ihren Belegungszeiten, zum Beispiel in den Ferien, abends oder am Wochenende.

Gehört die Beleuchtung am Ende uns?

Nach 10 Jahren Mietlaufzeit können Sie die Anlage auf Wunsch ohne zusätzliche Kosten übernehmen. Alternativ läuft der Vertrag weiter oder Sie erhalten ein Angebot für eine neue Anlage.

Kontakt

Besseres Licht beginnt mit einem Gespräch.

Wir schauen uns Ihre Halle an, messen digital auf und machen Ihnen ein Angebot mit fester Monatsrate. Kostenlos und unverbindlich.

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